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Hinweise zur Datenverarbeitung
Nach § 26,1 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) sind Betroffene bei der Erhebung ihrer personenbezogenen Daten über die datenverarbeitende Stelle und den Zweck der Datenverarbeitung aufzuklären. Aus diesem Grunde werden Ihnen folgende Informationen zur Kenntnis gegeben.
Die Bücherei setzt für ihre Organisation die elektronische Datenverarbeitung ein. Hierzu werden die erforderlichen personenbezogene Daten erhoben und in der Ausleihverwaltung verarbeitet. Grundlage hierfür ist die Satzung der Bücherei.
Die Daten können bei Leihverkehrsbestellungen an andere Büchereien und im Mahnfall an die Gemeindeverwaltung weitergegeben werden. Darüber hinaus hat die zur Vertraulichkeit verpflichtete und für die EDV-Betreuung zuständige Einrichtung nach vorheriger Absprache mit der Gemeindebücherei im Bedarfsfall Zugang zu den Daten.
Es steht Ihnen grundsätzlich frei, über die Preisgabe und Verwendung Ihrer Daten selbst zu bestimmen (§ 1 LDSG). Allerdings ist die Teilnahme am Aus- und Fernleihdienst der Gemeindebücherei ausgeschlossen, wenn die dafür erforderlichen Angaben nicht gemacht werden. Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. (§ 12,2 LDSG). Zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit der Datenverarbeitung können Sie Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (§ 27 LDSG).
Personenbezogene Daten sind gemäß § 28,2 LDSG zu löschen, wenn Ihre Speicherung unzulässig oder Ihre Kenntnis für die datenverarbeitende Stelle zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.
Die Bücherei ist verpflichtet, die Datenverarbeitung gemäß den aktuellen Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes durchzuführen. Dieses kann in der Bücherei oder im Internet (http://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/ldsg-neu/ldsg-neu.htm) eingesehen werden.